Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder
Mit dem neuen Bundesgesetz zur Sicherungsverwahrung wurde in Hessen eine gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder eingerichtet. Sie soll ehemalige Straftäter kontrollieren, die unter Führungsaufsicht stehen und eine so genannte Fußfessel tragen müssen. Um die Teilnahme Brandenburgs zu besiegeln, verabschiedet das Parlament ein Landesgesetz. Es folgt damit der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Abgelehnt werden ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein Antrag der FDP-Fraktion und ein Antrag der CDU-Fraktion. Björn Lakenmacher (CDU) wendet sich gegen das Argument, die Fußfessel verhindere keinerlei Straftaten. Das sei unzutreffend. Er verweist auf die "erleichterte Möglichkeit", Taten nachzuweisen, aber auch auf mögliche "Verbotszonen", durch die das frühere Opfer geschützt werden könne. Er wirbt für den CDU-Vorschlag eines Modellprojektes.
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