Die Landesregierung stellt in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts vor. Dadurch wird Bundesrecht durch Landesrecht ersetzt. Der Gesetzentwurf wird in die Ausschüsse verwiesen.
Björn Lakenmacher lehnt den Gesetzentwurf ab, da es Brandenburg für Beamte kaum attraktiver mache. So sei die Stärkung des Leistungsprinzips nur "halbherzig". Außerdem flösse das Geld aus dem Verheirateten-Zuschlag keinesfalls vollständig zu den Familien, sondern werde zur Hälfte auf das Grundgehalt aller Beamten aufgeschlagen. Damit stelle Brandenburg Beamte mit Kindern schlechter als zum Beispiel Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern.
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