Das Parlament verabschiedet das Gesetzentwurf der Landesregierung gemäß einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Mit der Gesetzesänderung reagiert Brandenburg auf eine seit Juli 2013 geänderte Rechtslage auf Bundesebene. Dabei geht es um das Verfahren polizeilicher Abfrage von Daten bei Telekommunikationsdienstleistern. Björn Lakenmacher hält den vorliegenden Gesetzentwurf für notwendig und sinnvoll. Er regele, welche Daten unter welchen Bedingungen an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden könnten. Ohne diese Änderung stünden diese Informationen nicht mehr zur polizeilichen Gefahrenabwehr zur Verfügung. Die Hälfte seiner Rede verwendet er auf die Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit der polizeilichen Kriminalitätsstatistik. Seiner Meinung nach sind diese noch nicht ausgeräumt, sagt er in Richtung des Innenministers.
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