Björn Lakenmacher, MdL

Richtige Maßnahme für Zöllner aber kein Beitrag zur Bekämpfung der Grenzkriminalität in Brandenburg

Übertragung von Kompetenzen an Zoll

Zur Le­sung des rot-ro­ten Ge­setz­ent­wurfs zum neun­ten Po­li­zei­än­de­rungs­ge­setz sagt Björn La­ken­ma­cher, In­nen­ex­per­te der CDU-Land­tags­frak­ti­on Bran­den­burg: "Ich be­grü­ße die Über­tra­gung all­ge­mein­po­li­zei­li­cher Kom­pe­ten­zen auf Zoll­be­am­te - zu­guns­ten deren Si­cher­heit."


Im Parlament [rbb Brandenburg]
25.April 2012
54. Sitzung des Brandenburger Landtags

"Einen Bei­trag zur Be­kämp­fung der mas­si­ven Grenz­kri­mi­na­li­tät in Bran­den­burg leis­tet die Än­de­rung aber kei­nes­falls. Das zeigt al­lein die sehr über­sicht­li­che An­zahl von kon­kre­ten Fäl­len in an­de­ren Bun­des­län­dern, bei denen diese Re­ge­lung be­reits be­steht. Die Kom­pe­tenz­über­tra­gung al­lein mit der Ar­gu­men­ta­ti­on, einen Bei­trag zur Be­kämp­fung der Grenz­kri­mi­na­li­tät zu leis­ten, ist Ak­tio­nis­mus.
Der Dienst in der Bun­des­zoll­ver­wal­tung hat sich un­be­strit­ten ver­än­dert. Bür­ger gehen bei den Zöll­ner davon aus, dass sie alle Rech­te und Pflich­ten wie ein Po­li­zei­be­am­ter haben. Dies ist bei ge­gen­wär­ti­ger Rechts­la­ge nicht der Fall. Den Zöll­nern ist es nicht län­ger zu­zu­mu­ten neben ihren zoll­recht­li­chen Er­mäch­ti­gun­gen al­lein mit den Je­der­manns­rech­ten, die auch jedem Bür­ger zu­ste­hen, aus­ge­stat­tet zu sein. Des­halb be­grü­ße ich die Ge­set­zes­än­de­rung, ein Be­trag zur Be­kämp­fung von Grenz­kri­mi­na­li­tät ist das aber nicht."