Björn Lakenmacher, MdL

Fall Elias

Verbrecherjagd mit Videokamera

Brandenburgs CDU will mit Blick auf die Festnahme des mutmaßlichen Kindermörders Silvio S. (32) eine Ausweitung der Videoüberwachung. S. war von einer Kameragefilmt und wenig später von der eigenen Familie erkannt worden. Anders als in Brandenburg bislang erlaubt, sollen nach dem Willen der CDU auch länger als 48 Stunden gespeichert werden.
Potsdam. Die Ergreifung des mutmaßlichen Mörders von Elias (6) und Mohamed (4) hat die Debatte zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze auch in Brandenburg neu entfacht. „Ich bin für die Ausweitung der Kameraüberwachung“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Björn Lakenmacher, am Mittwoch der MAZ. „Zudem sollten die Aufnahmen im Interesse polizeilicher Ermittlungen länger als 48 Stunden gespeichert werden.“ Lakenmacher schließt sich damit seinem Berliner Parteifreund Frank Henkel an. Der Innensenator will auf dem Alexanderplatz, einem kriminellen Brennpunkt der Stadt, ein Modellprojekt starten. MAZ-Redakteure diskutieren über Videoüberwachung: Ein Pro und Contra Wie Henkel ist auch Lakenmacher überzeugt, dass Kameras zwei unbestrittene Vorteile hätten: sie schreckten potenzielle Straftäter ab und könnten helfen, Verbrechen aufzuklären. Silvio S., dem die Ermordung der beiden kleinen Jungen zur Last gelegt wird, war anhand von Videoaufnahmen identifiziert worden. Lakenmacher will aber nicht per se jeden Spielplatz überwachen. „Das führt zu weit“, sagte er. Ob Bahnhofsvorplätze, Fußgängerzonen oder die Straßen vor Kitas und Schulen Kameras erhalten sollen, „muss eine Einzelfallentscheidung bleiben“. Überwachung sei ein Balanceakt, „Leben in Freiheit ist nur in Sicherheit möglich.“ An überwachten Plätzen gibt es weniger Straftaten In Brandenburg werden derzeit vier Standorte von der Polizei per Kamera überwacht: der Hauptbahnhof Potsdam, der Bahnhofsvorplatz von Erkner (Oder-Spree), die Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) und die Straupitzstraße/Gasstraße in Guben (Spree-Neiße). Wie die Vize-Sprecherin des Innenministeriums, Susann Fischer, sagte, sei die Zahl der Straftaten an diesen Orten „zumeist deutlich gesunken“. Waren es etwa am Potsdamer Hauptbahnhof 2001 zum Beginn der Überwachung 234 Straftaten, so hat sich die Zahl der Delikte seit 2010 bei etwa 100 jährlich eingepegelt (2013: 104). In Erkner sank sie von 182 auf zuletzt 50. Im Brandenburgischen Polizeigesetz ist geregelt, dass öffentliche Straßen und Plätze beobachtet und Personen gefilmt werden können – vorausgesetzt dort drohen vermehrt Straftaten oder es sind gefährdete Einrichtungen in der Nähe. Die Aufnahmen müssen nach 48 Stunden gelöscht werden, es sei denn, sie dienen unmittelbar zur Verfolgung von Straftaten. Videoaufnahmen sind auch bei Demonstrationen, öffentlichen Veranstaltungen und zur Eigensicherung bei Polizeieinsätzen möglich. Grüne sind von der sinkenden Deliktzahl nicht überzeugt Rückendeckung erhält CDU-Mann Lakenmacher von Riccardo Nemitz. Für den Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, ist die „Videoüberwachung ein wichtiger Baustein zur Aufklärung von Straftaten“. Die Aufnahmen könnten auch zur Öffentlichkeitsfahndung genutzt werden und seien nützliche Beweismittel bei Gruppendelikten, also bei Unklarheiten über den Täter. Gute Erfahrungen gibt es laut Nemitz auch mit Kameras in Bussen. Die Innenexpertin der Grünen im Landtag, Ursula Nonnemacher, überzeugen die sinkenden Deliktzahlen nicht. Straftaten könnten durch Videoüberwachung nicht verhindert werden, Kriminalität werde verdrängt. „Wenn nicht vor dem Bahnhof gedealt wird, dann passiert es eben um die nächste Ecke.“ Nonnemacher ist aber bereit, in begründeten Fällen mehr Kameras zu erlauben. „Bei aller Skepsis kann man sich nicht davor verschließen, dass ein mutmaßlicher Kindermörder ohne diese Aufnahmen vielleicht nicht überführt worden wäre.“ Linke warnt vor Schnellschüssen Ähnlich sieht das Sören Kosanke (SPD). Der Vorsitzende des Innenausschusses glaubt, dass es „auch Argumente für mehr Videoüberwachung“ gibt. „Wir sollten darüber reden, aber nicht jetzt, wo die Emotionen angesichts der schlimmen Verbrechen überwiegen.“ Kosanke appellierte an die Menschen, aufmerksamer zu sein und genauer hinzuschauen, wenn es um eine mögliche Notsituation von Kindern geht. Auch Brandenburgs Linke will sich einer Debatte nicht verschließen, warnt aber bei aller Freude über den Fahndungserfolg vor Schnellschüssen bei der Installierung weiterer Kameras. „Sollen die Leute etwa auf dem Weg zur Arbeit ständig gefilmt werden? Sollen Dritte immer wissen, was ich mache und wohin ich gehe? Das wäre ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, so der Abgeordnete Stefan Ludwig. Richter: Kameras bieten nur eine „Illusion von Sicherheit“ Das sieht der Vorsitzende des Brandenburger Richterbundes, Matthias Deller, ähnlich. Verbrechensaufklärung auf Kosten der Freiheit sei höchst problematisch. Zudem biete Videoüberwachung, die gelegentlich hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten sei, nur eine „Illusion von Sicherheit“. Polizei und Justiz in Brandenburg hätten nicht das Personal, um das Material einer flächendeckenden Videoüberwachung auszuwerten. Laut Deller seien im Zuge der Suche nach Elias zahlreiche Verfahren nicht bearbeitet worden. Das rechtliche Dilemma der Videoüberwachung macht auch der aktuelle Fall deutlich. Der Wirt des Lokals in Berlin-Moabit, dessen Kamera Bilder von Silvio S. aufzeichnete, hat gegen das geltende Datenschutzgesetz verstoßen. Er hätte nur den Eingang seines Lokals, aber nicht den Fußweg davor filmen dürfen. Ein Privatperson hat Beschwerde eingelegt.