Björn Lakenmacher, MdL

Umstrittener Maskenmannfall

\"Wer übernimmt die Verantwortung für das Desaster in der Mordkommission?\"

Der Innenausschuss im Brandenburger Landtag befasst sich heute mit den Ermittlungspannen im Maskenmann-Fall. Der CDU-Politiker Björn Lakenmacher fordert politische Konsequenzen.
Herr Lakenmacher, nach einem Tagesspiegel-Bericht über den Maskenmann-Fall, also zwei Überfällen auf eine reiche Familie und der Entführung eines Bankers südlich von Berlin, befasst sich der Innenausschuss des Brandenburger Landtags erneut damit. Warum? Ich habe das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, weil der Tagesspiegel-Artikel neue Fragen aufwirft. Die möchte ich von der Landesregierung beantwortet haben. Insbesondere möchte ich wissen, wer Verantwortung für die Zustände bei der Mordkommission im Maskenmann-Fall übernimmt. Dafür, wie es zu solch einem Desaster kommen konnte. Es geht hier immerhin um Ermittlungen in einem Kapitalverbrechen, und in der Mordkommission gab es Führungsversagen. Das hat das Innenministerium nach den Ergebnissen einer internen Untersuchungskommission klar gesagt. Und Sie erwarten tatsächlich Antworten? Bislang hielten sich Landesregierung und Polizei zur Kritik relativ bedeckt. Wenn der Bericht den Tatsachen entspricht, will ich wissen, warum so gehandelt wurde. Wenn sich die Landesregierung drückt, ist das auch eine Antwort. Insbesondere interessiert mich der Umgang mit den kritischen Beamten, die Zweifel geäußert haben, weil nicht in alle Richtungen ermittelt werden durfte. Ich fordere, dass sie rehabilitiert werden. Das Innenministerium hatte bereits im Ausschuss angedeutet, dass den Beamten auch dienstliche Vergehen zur Last gelegt werden. Warum aber, das hat noch niemand dargelegt. Hier mussten Beamte dienstlich, menschlich und privat schwer leiden. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Falschaussage gerade gegen einige dieser Beamten. Es geht mir um die dienstlichen Repressalien, warum die Beamten gegen ihren Willen umgesetzt worden sind oder werden sollen. Das ist das Gegenteil von Rehabilitation – und hat auch nichts mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu tun. Dann muss das Innenministerium sagen, was genau den Beamten vorgeworfen wird. Bisher sehe ich nur, dass die kritischen Beamten darauf hingewiesen haben, dass bei den Ermittlungen die Grundsätze der Strafprozessordnung eingehalten werden müssen, nämlich objektive Ermittlungen in alle Richtungen und, um den Gegenbegriff zu bedienen, keine Inquisition. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Um ein Verfahren gerichtsfest zu machen, sind alle Spuren auszuleuchten und alle möglichen Versionen zu überprüfen. Und die Führung der Mordkommission soll sich – so lese ich den Tagesspiegel – nicht daran gehalten haben.