Björn Lakenmacher, MdL

Großer Mochowsee: Übertragung in Sicht

Trotz Zusage vor drei Jahren nicht in Gemeindeeigentum / Bundesamt visiert jetzt Grundbucheintrag an

Mochow/Straupitz Der große Tusch ist längst verhallt, Hände geschüttelt, die Tinte getrocknet. Ende August 2014 wurde die Vereinbarung unterzeichnet – doch der Große Mochowsee ist bei seinen neuen Eigentümern vor Ort im Amt Lieberose/Oberspreewald noch längst nicht angekommen. Er wird nach wie vor beim Bund geführt.
Die Geschichte taugt zum Skandal, ist aber mindestens schwer erklärlich. Bisher bekannt ist dies: Schon 2013 kaufte das Land Brandenburg vom Bund in einem ersten großen Paket unter anderem den Großen Mochowsee mit seinen stattlichen 130 Hektar Fläche. Die Absicht: Ihn – wie viele weitere – der Kommune übergeben, damit er der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Daran hat sich nichts geändert, wie Jutta Vogel als ehrenamtliche Bürgermeisterin des benachbarten Byhleguhre/Byhlen informiert. Die Linke-Politikerin ist auch im Landesvorstand der Partei und hat daher einen direkten Draht zu Finanzminister Christian Görke (Die Linke). Aus dem Finanzministerium bekam sie die Auskunft: "Der See gehört noch nicht dem Land und kann daher auch noch nicht übertragen werden." Was fehlt, ist offenbar der Zuordnungsbescheid. Den müsste das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ausstellen, das den Mochowsee nach wie vor betreut. Das Bundesamt verwaltet die Flächen aus dem ehemaligen volkseigenen DDR-Vermögen. Nachdem die Vereinbarung zur Übertragung an die Kommune schon im Spätsommer 2014 gefeiert worden war, sich aber nichts tat, richtete der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Lakenmacher im Frühherbst 2015 eine Anfrage an die Landesregierung Brandenburgs. Der Stand, damals wie heute: "Die Übertragung konnte bislang nicht erfolgen, da die Voraussetzungen hierfür (Erlass eines Zuordnungsbescheides zugunsten des Landes Brandenburg durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie nachfolgende Eintragung des Landes Brandenburg als Eigentümer in das Grundbuch) bisher nicht vorliegen", antwortete ihm wörtlich die Landesregierung. Wann denn mit der Übertragung zu rechnen sei, setzte Björn Lakenmacher nach. "Hierzu ist der Landesregierung keine Aussage möglich, da das Verfahren zur Übertragung von Gewässerflächen – wie zu Frage eins ausgeführt – nicht ausschließlich der Landesregierung selbst obliegt." Heißt übersetzt so viel wie: keine Ahnung. Damit hängen das Amt Lieberose/Oberspreewald und die Gemeinde Schwielochsee nun seit fast drei Jahren in der Luft. Immer wieder nährt die lange Wartezeit Zweifel, ob der See am Ende tatsächlich über diesen Weg der Eigentumsklärung der Allgemeinheit zugänglich bleibt. Der Naturschutz war beim Mochowsee einer der Knackpunkte gewesen. Dass sie sich dem verpflichtet fühlt, machte Rainer Hilgenfeldt als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Schwielochsee bei der Vereinbarungsunterzeichnung vor fast zwei Jahren nochmals deutlich. Bei der Übertragung an die Gemeinde, das bestätigt auch Jutta Vogel nach ihren Gesprächen mit dem Ministerium, soll es bleiben. Und auch das Bundesamt visiert inzwischen, das stellte sich auf LR-Anfrage heraus, einen konkreten Zielzeitpunkt an. "Der Große Mochowsee ist Gegenstand der Seenvereinbarung zwischen der BVVG und dem Land Brandenburg, konnte aber wegen eines Konkurrenzantrages nicht sofort übertragen werden", heißt es. Zwischenzeitlich sei die Drittkonkurrenz ausgeräumt worden. Es habe sich um einen Antrag des Landes Brandenburg wegen ehemaligen Preußeneigentums gehandelt. Konkreter wird das Amt dazu nicht, versichert aber: "Der Bescheid wird innerhalb der nächsten zwei Wochen erlassen und das Grundbuchersuchen zugunsten des Landes gestellt. Nach Eintragung des Landes kann dann die Übertragung an die Kommune erfolgen." Skandalös findet das Amt die lange Wartezeit übrigens nicht. "Zusätzlich zur Originärzuordnung des ehemaligen Volkseigentums konnten von 2013 bis heute bereits 15 894 Flurstücke mit gleicher oder höherer Dringlichkeit als Nationales Naturerbe übertragen werden. Für den Mochowsee wurde eine besondere Dringlichkeit bisher nicht geltend gemacht", heißt es auf LR-Nachfrage. Im Klartext: Es gab Wichtigeres.