Björn Lakenmacher, MdL

Eine Frage des Geldes

Knapp 600 Polizisten in Brandenburg haben einen Nebenjob

Nach dem Dienst die Polizeiuniform ausziehen und zusätzliches Geld verdienen? Mit einem Nebenjob bessern Brandenburger Polizisten ihr reguläres Einkommen auf. Die Gründe sind unterschiedlich.
Reicht das monatliche Gehalt nicht? Oder ist der Nebenjob einfach interessanter und macht mehr Freude? Für knapp 600 von derzeit rund 8000 Polizisten in Brandenburg beginnt nach Feierabend die zweite Schicht. Sie haben einen Nebenjob angenommen oder engagieren sich ehrenamtlich. Die meisten (465) sind nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums Bedienstete des Polizeipräsidiums. Dazu kommen nach jüngsten zur Verfügung stehenden Angaben von 2016 etwa 126 Mitarbeiter aus Polizeieinrichtungen. Manche hätten auch mehr als einen Nebenjob gemeldet, heißt es. „Bei vielen Beamten vor allem im mittleren und zum Teil auch im gehobenen Dienst ist es schlicht eine Frage des Geldes, einem Nebenjob nachgehen zu müssen“, sagt Björn Lakenmacher, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. In manchen Fällen gehe es nicht allein um das Geld. Aber meist stehe das im Vordergrund, sagte der CDU-Politiker. Ein Polizeihauptmeister in Brandenburg erhalte mehrere hundert Euro weniger als sein Kollege bei der Bundespolizei, sagt er. Brandenburg habe seine Beamten jahrelang viel zu gering besoldet und müsse nun endlich die Attraktivität des Beamtentums erhöhen und deutlich die Besoldungen anheben. Nur so könne das Wettrennen mit den anderen Ländern und dem Bund um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst und im Polizeidienst Schritt halten, betonte er. Polizisten arbeiten in der „zweiten Schicht“ unter anderem als Dozenten, betätigen sich als Schriftsteller und Autor, als Gutachter oder erledigen Büroarbeiten. Andere engagieren sich sportlich, trainieren Sportler oder sind aktiv als Schiedsrichter bei Wettkämpfen. Gefragt sind die Kenntnisse von Polizisten auch als Berater oder als Helfer im Rettungsdienst. Bei anderen werden die handwerklichen Fähigkeiten geschätzt, mit denen sie im Nebenjob Geld verdienen. Einige unterstützen nach Feierabend das Familienunternehmen oder schlüpfen in die Rolle als Discjockey und legen Platten auf. Zweit- und Drittjobs müssen nach Angaben des Innenministeriums dem Dienstherren gemeldet werden. Festgelegt ist, dass die dafür aufgewendete Zeit nicht ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreiten darf. Nebentätigkeiten können auch ganz oder teilweise verboten werden, wenn dienstliche Interessen dagegen sprechen. Lakenmacher ist aber gegen eine Einschränkung oder ein Verbot des Nebenverdienstes. „Jeder Beamte hat das Recht dazu - soweit dem Dienstherrn angezeigt und von diesem genehmigt“, betonte er. Er dürfe aber nicht allein wegen der miserablen Bezahlung in seinem Polizeiberuf dazu gezwungen sein. „Genau diese Gefahr besteht, wenn sich die Beamtenbesoldung in Bund und Ländern weiter so unterschiedlich entwickelt“, sagte Lakenmacher.