Björn Lakenmacher, MdL

BÜRGER WÜRDEN VON NEUERUNGEN PROFITIEREN

Dauer-Stau im Sozialministerium

Drei große Reformprojekte im Sozialbereich beschäftigen derzeit die Bundesländer. Während die Vorhaben vielerorts umgesetzt oder zumindest aufs Gleis gesetzt sind, steckt Brandenburg noch in den Startlöchern. Zum Nachteil von Bürgern, die von den Neuerungen profitieren würden.
Millionen Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Die moderne Medizin macht es möglich, dass sich viele dieser Menschen mittels künstlicher Befruchtung den Traum vom eigenen Kind erfüllen. Die Behandlung kostet allerdings rund 4000 Euro. Die Hälfte davon zahlen die Krankenkassen. Und in vielen Bundesländern übernimmt der Staat noch einmal die Hälfte der verbliebenen Kosten, in Berlin zum Beispiel schon seit 2015. Den Paaren bleibt dort also ein Eigenanteil von rund 1000 Euro. Gerade für Bürger ohne dickes Konto eine gute Sache. In Brandenburg gibt es das Programm nicht, obwohl der Landtag es seit zwei Jahren fordert und für 2017 eigens 225 000 Euro in den Landeshaushalt eingeplant wurden. Das Geld verfiel, der Start des Programms ist weiter nicht in Sicht. Ende 2017 ließ Sozialministerin Diana Golze (Linke) auf Anfrage der CDU vage mitteilen, dass ihr Haus „mit den Arbeiten für ein solches Landesprogramm begonnen“ habe. Auch habe man „Kontakt aufgenommen“ zum Bundesfamilienministerium. Von dort kommt das Hilfsprogramm. Besondere Hilfe bietet der Bund seit Mitte 2017 auch einer Randgruppe, nämlich den oft unter skandalösen Arbeitsbedingungen leidenden Prostituierten. Bordellbetreiber benötigen nun eine besondere Erlaubnis für ihr Gewerbe und die Prostituierten sollen sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Allerdings müssen die Länder die Regeln kraft einer Verordnung mit Leben erfüllen. Das Brandenburger Sozialministerium sieht sich dazu bis heute nicht in der Lage. Im Oktober 2016 vom Bundestag beschlossen trat das Gesetz Anfang Juli 2017 in Kraft. Hektisch wollte man seinerzeit die Landkreise in die Pflicht nehmen, ohne Verordnung Aufgaben zu übernehmen. Auf Nachfrage dieser Zeitung hieß es, dass die Verordnung im Herbst kommen soll. Kurz vor Weihnachten war dann vom Jahresanfang die Rede. Aber der Januar ist ja nun auch schon fast vorbei. Last but not least haben die Bundesländer noch ein richtig dickes Brett auf dem Tisch, das mit seinem sperrigen Titel Bundesteilhabegesetz langweilig klingen mag, aber geeignet ist, die Lebenssituation behinderter Menschen deutlich zu verbessern. Raus aus der Behindertenwerkstatt und rein in den regulären Arbeitsmarkt, lautet eines der Ziele des Gesetzes. Sämtliche Leistungen sollen künftig nicht mehr aus der Perspektive der Fürsorge, sondern der Teilhabe am normalen Leben gewährt werden. Weil das System dafür komplett umgekrempelt wird, tritt das Gesetz in mehreren Stufen in Kraft, die von den Ländern umgesetzt werden müssen. Den größten Sprung soll es ab 2020 geben, aber auch schon die zum neuen Jahr gestartete Stufe 2 bietet Verbesserungen: Zum Beispiel können Firmen nun Geld erhalten, wenn sie Behinderte einstellen. Bayern hat bereits ein eigenes Teilhabegesetz, das die Vorgaben des Bundes in Landesrecht gießt. In sechs weiteren Länder liegen Entwürfe vor. Brandenburg ist nicht darunter. In der wenige Tage alten Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU zum Umsetzungsstand findet sich kein Zeitplan hin zum Gesetz. „Es ist noch nichts Greifbares geschehen. Das ist mehr als dürftig“, kritisiert die CDU-Sozialexpertin Kristy Augustin. Die Landtagsabgeordnete aus Märkisch-Oderland kann sich die Zögerlichkeit bei allen drei Vorhaben nur so erklären: „Im von den Linken geführten Ministerium wird alles kritisiert, was von Union und SPD im Bund kommt, statt sich im Interesse der Menschen schnell an die Umsetzung zu machen.“