Björn Lakenmacher, MdL

Parité-Gesetz

CDU warnt vor möglicher Staatskrise

Der Brandenburger Landtag will rechtliches Neuland betreten und mit einem Gesetz erreichen, dass im Parlament gleich viele Männer und Frauen vertreten sind. Doch die CDU-Opposition hält dies für verfassungswidrig.
Der Brandenburger Landtag will rechtliches Neuland betreten und mit einem Gesetz erreichen, dass im Parlament gleich viele Männer und Frauen vertreten sind. Doch die CDU-Opposition hält dies für verfassungswidrig. Die CDU-Fraktion hat im Zusammenhang mit dem geplanten Parité-Gesetz für eine geschlechtergerechte Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Landtagswahlen in Brandenburg vor einer möglichen Staatskrise gewarnt. Das von SPD, Linke und Grünen befürwortete Gesetz solle zwar erst nach den Landtagswahlen im Herbst in Kraft treten, meinte der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Doch gegen die geplante Regelung, die in Brandenburg gleich viele Männer und Frauen in die Parlamente bringen soll, gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. „Wenn nach dem Inkrafttreten Neuwahlen notwendig würden und die Verfassungsgerichte noch nicht abschließend entschieden haben, hätten wir eine veritable Staatskrise“, warnte Lakenmacher. Abgeordnete der SPD, Linke und Grüne zeigten sich überzeugt, dass die Pflicht zur Aufstellung von gleich vielen Männern und Frauen auf den Wahllisten der Parteien verfassungskonform sei. Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher betonte, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei sogar ein verfassungsrechtliches Gebot. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen und Männer abwechselnd auf den Landeslisten aller Parteien bei Landtagswahlen antreten. Bei den Direktkandidaten soll die Parität allerdings nicht gelten. Der Gesetzentwurf wurde gegen die Stimmen der CDU und der AfD im Ausschuss angenommen. Bereits in der kommenden Woche soll der Landtag über das Gesetz entscheiden. Keine Mehrheit fand im Ausschuss dagegen der Gesetzentwurf der CDU. Darin wurde lediglich appelliert, dass bei der Aufstellung der Kandidatenlisten Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden sollen. Dies solle auch für Kommunalwahlen gelten. Um mehr Frauen die Ausübung des Ehrenamtes in den Kommunen zu ermöglichen, sollen Kosten etwa für Verdienstausfall und Kinderbetreuung erstattet werden. „Dies ist ein rechtssicherer Weg zu mehr Gleichstellung“, meinte Lakenmacher.