Unser besonderer Respekt gilt den Frauen und Männern, die in den Reihen der Polizei des Landes Brandenburg den Rechtsstaat zu unserer aller Sicherheit verteidigen. Der Polizeiberuf ist nicht ungefährlich und immer wieder mit hohen Risiken verbunden.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Beamtinnen und Beamte einer zunehmenden Aggressivität des polizeilichen Gegenübers ausgesetzt sind und immer häufiger selbst Opfer bei der Verfolgung von Gewalttaten werden.
Nach unserer Kenntnis bestehen im Land Brandenburg - anders als in einer Vielzahl anderer Bundesländer - keine Stiftungseinrichtungen, die wohltätige Zuwendungen an Hinterbliebene von Polizeivollzugsbeamten leisten, die im Dienst ums Leben gekommen oder durch Gewalteinwirkung dienstunfähig geworden sind.
Aus der Mitverantwortung in unserer Gesellschaft hat sich satzungszulässig die Stiftung Oderbruch entschlossen, unter ihrem Dach diesen landesweiten
Polizei-Unterstützungsfonds
zu gründen.
Der Fonds trägt den Namen Martin-Heinze-Fonds und erinnert an den ersten Polizisten im Land Brandenburg, der in Diensterfüllung in der Nacht vom 19. auf den 20. August 1995 ermordet wurde.
Der Zweck des Stiftungsfonds ist die selbstlose Gewährung einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen an:
- Witwen und Waisen oder Unterhaltsberechtigte von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeivollzugsbeamten.
- Polizeibeamte, die infolge Dienstausübung dienstunfähig geworden sind oder erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben.
Soweit ausreichend Mittel vorhanden sind, gilt der Stiftungszweck auch für sonstige Polizeibeschäftigte.
Der Fonds richtet zu forderst an die Frauen und Männer in Polizeiuniform. Möge sich der Selbsthilfegedanke im Präsidium und in allen Direktionen sowie den Inspektionen verbreiten.
Zudem wirbt der Fonds auch dafür, dass die Zivilgesellschaft ihn unterstützt und ein Zeichen der Verbundenheit mit unseren Polizei-Beamten setzt.
Der Martin-Heinze-Fonds wird durch einen Führungsstab - die Unterzeichner - verantwortlich begleitet.
Wie Sie helfen können
Wir bitten Sie um Zustiftungen, weil wir nachhaltig wirken wollen.
Stiftung Oderbruch
Sparkasse MOL - BLZ 170 540 40 - Konto 3 000 649 920
Raiffeisenbank Fürstenwalde - BLZ 170 924 04 - Konto 4 308 255
Verwendungszweck unbedingt angeben: Zustiftung Martin-Heinze-Fonds
Vergessen Sie bei Ihrer Zustiftung auf dem Überweiser bitte nicht die Absenderangaben, da wir Ihnen sonst keine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt schicken können.
Die Stiftung Oderbruch versteht sich als Erfüllungsgehilfe der Stifter und sichert die sachgerechte und gemeinnützige Verwendung der zweckgebundenen Erträge zu.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder Anliegen? Dann schreiben Sie mir!
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