Die Abgeordneten nehmen den vierten Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes entgegen. Darin geht es um die Möglichkeit von Kommunen, Anträge zum Bürokratieabbau zu stellen – und wie diese Möglichkeiten in den vergangenen Jahren genutzt wurden.
Björn Lakenmacher erinnert daran, dass das "Standarderprobungsgesetz" aus der Zeit der rot-schwarzen Landesregierung stamme. Es sei ein richtiger und guter Ansatz gewesen, den Städten, Landkreisen ud Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, "mehr Verantwortung und mehr Flexibilität an konkreten Beispielen zu erproben". Leider habe das Interesse merklich nachgelassen. Er kritisiert, dass die anstehende Kommunalreform "mit keiner Silbe" erwähnt worden sei.
Quelle: rbb online
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