Björn Lakenmacher, MdL

Bundesregierung stellt richtige Weichen für die Bekämpfung der Jugendkriminalität

Einführung des Warnschussarrestes ist überfällig

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses auf Bundesebene, wonach Union und FDP die Einführung des Warnschussarrestes und die Anhebung der Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahren beschlossen haben, erklärt Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg:
„Die Bundesregierung stellt die richtigen Weichen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die märkische CDU-Landtagsfraktion hat bereits nach den brutalen Überfällen in der Berliner S-Bahn im letzten Jahr die Einführung des Warnschussarrestes gefordert. Die letzte linke Landesregierung ist aufgefordert, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten und die Blockadehaltung gegen wirksame strafrechtliche Sanktionen im Jugendstrafrecht aufzugeben.

 

Die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes für jugendliche Gewaltstraftäter, ist überfällig. Die Einführung eines Warnschussarrestes macht Strafe spürbar. Sie ist sinnvoll, um Jugendlichen, die zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, den Ernst der Lage und die Konsequenz staatlichen Handelns zu verdeutlichen. Seit der Bundesratsinitiative der unionsgeführten Bundesländer im Jahre 2006 wurde viel diskutiert, das Übel aber nicht an der Wurzel gepackt. Die SPD hat seit Jahren Gesetzesveränderungen blockiert. Notwendig ist keine Kuschelpädagogik, sondern eine Verhängung von schnellen und angemessenen Strafmaßnahmen. Viele Jugendliche wissen gar nicht, was der Vollzug einer Jugendstrafe für sie persönlich bedeutet. Die Verhängung von Bewährungsstrafen wird oft von den Jugendstraftätern als Freispruch 2. Klasse angesehen und führen zudem zur Frustration bei den Ermittlern.  Der Schutz des menschlichen Lebens und der körperlichen Unversehrtheit  ist das wichtigste Recht eines Menschen überhaupt. 

Gleichzeitig muss Justizminister Schöneburg die Gerichte in die Lage versetzen, den Bürgern zügig zu ihrem Recht zu verhelfen und die Straftäter ihrer Strafe zuführen. Dass immer häufiger Verfahren insbesondere im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität aus „verfahrensökonomischen“ Gründen eingestellt werden oder mit milden Strafen enden, schwächt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat ebenso wie überlange Verfahrensdauern.Gerade jugendliche Straftäter müssen schnell und wirksam bestraft werden. Nur so kann sich überhaupt ein Erziehungseffekt einstellen. Die Einführung eines Warnschussarrestes auch für jugendliche Straftäter ist daher sinnvoll.Nur wenn Täter die Folgen ihres Handelns sofort und mit gebotener Härte spüren, kann die Autorität staatlicher Strukturen greifen. Der Staat als zahnloser Tiger hat bei straffälligen Jugendlichen keinen Respekt.“

Darüber hinaus sagt Björn Lakenmacher, innenpolitischer Sprecher: „Die zahlreichen brutalen Vorfälle entsetzen mich ebenso wie die Öffentlichkeit. Aufgrund der erschreckenden Entwicklung im Bereich jugendlicher Gewaltkriminalität besteht dringender Handlungsbedarf.
Ich unterstütze ein konsequenteres, härteres Vorgehen gegen jugendliche Gewalttäter und begrüße die Einführung eines  Warnschussarrestes. Nur so kann bereits am Beginn einer kriminellen Karriere ein deutliches und spürbares Stoppzeichen gesetzt werden.

Zudem  fordere ich, bei Kriminellen ab 18 Jahren auch konsequent das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Wem in Zukunft bereits ab dem 16. Lebensjahr das aktive Wahlrecht als höchstes staatspolitisches Recht zugestanden werden soll, der muss andererseits für sein Handeln auch die volle Verantwortung übernehmen und kann nicht wie bislang in der Praxis fast ausnahmslos bis zum 21. Lebensjahr nach milderem Jugendstrafrecht behandelt werden."