Koalitionsstreit:
Lakenmacher forderte unter anderem Möglichkeiten zur Schleierfahndung, zu Online-Durchsuchungen und der Überwachung von Messengerdiensten, eine Ausweitung der Video-Überwachung auf öffentlichen Plätzen und den Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen. Er berief sich dabei auf eine Evaluation des seit dem 1. April 2019 geltenden Polizeigesetzes durch das Innenministerium. Danach seien die aktuellen Kompetenzen der Polizei für die Bekämpfung von terroristischen Straftaten oder der Online-Kriminalität nicht ausreichend, sagte Lakenmacher.
Bei dem Koalitionspartner Grüne stieß die CDU-Fraktion allerdings auf deutlichen Widerstand. Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke verwies darauf, dass nach dem Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform des Polizeigesetzes ausgeschlossen sei.
Nach langen Verhandlungen hatten sich CDU und Grüne vor Kurzem darauf geeinigt, dass in Fällen von häuslicher Gewalt Rückkehrverbote für Gewalttäter verlängert und in besonderen Fällen auch elektronische Fußfesseln für Gewaltstraftäter angeordnet werden können. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen war auf Druck der Grünen gestrichen worden. Raschke betonte, eine weitere Ausweitung der Kompetenzen der Polizei sei für die Grünen ausgeschlossen.