Kurz vor dem zweiten Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geht von der Münchner Sicherheitskonferenz ein klares Signal aus: Wir müssen mehr für unsere Sicherheit tun. Dabei kann es nicht nur darum gehen, eine funktionierende militärische Verteidigung aufzubauen. Auch der Schutz der Bevölkerung im Land muss gestärkt werden. Das ist eine Aufgabe, die durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern wahrgenommen wird. Die CDU-Landtagsfraktion hat dazu ein Diskussionspapier entwickelt, um in Brandenburg die notwendigen Vorbereitungen für eine umfassende Sicherheitsstrategie auf den Weg zu bringen.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Björn Lakenmacher:
"Der Staat muss im Katastrophenfall handlungsfähig sein. Brandenburg hat sich hier auf den Weg gemacht, die Widerstandsfähigkeit unseres Landes den neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Brandenburg-Paket haben wir Investitionen von 120 Millionen eingestellt, um Brandenburg sicherer zu machen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass ein modernes und ganzheitliches Krisenmanagement ein fortlaufender Prozess ist, der ständiger Weiterentwicklung bedarf.
Ein leistungsfähiges Krisenmanagement braucht belastbare Strukturen, wirksame Einsatzmittel, klare organisatorische Abläufe und Zuständigkeiten und vor allem qualifiziertes Personal. Zur Gewinnung und Sicherung von qualifiziertem Personal ist aus unserer Sicht eine verpflichtende Ausbildung für einen "Dienst für die Gesellschaft" notwendig. Damit reagieren wir angemessen auf die Anforderungen der Zeitenwende."
Der Dienst an der Gesellschaft soll für alle jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 35 Jahren gelten, die dauerhaft in Deutschland leben. Die Ausbildung sollte mindestens 360 Stunden umfassen und sich auf gesellschaftsrelevante Tätigkeitsfelder wie Wohlfahrt und Sozialarbeit, Gesundheitswesen, Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz sowie den Dienst bei der Bundeswehr konzentrieren. Nach dem Erwerb von Kompetenzen durch die Ausbildung ist ein regelmäßiger Kompetenzerhalt wichtig, der mindestens bis zum 35. Lebensjahr verpflichtend sein soll. Die personelle Erfassung, die Steuerung von Ausbildungsmaßnahmen und die Überwachung des Ausbildungsvollzuges sowie des Kompetenzerhalts sollen über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.